Am vergangenen Donnerstag, den 27.6.2019 beschloss der Deutsche Bundestag in nächtlicher Sitzung die Anhebung der Grenze für die Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen. Dieser Schritt, als Beitrag zum Bürokratieabbau gedacht, muss, um rechtskräftig zu werden, noch durch den Bundesrat.
Was ist von dieser Änderung zu halten?
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass sämtliche Pflichten, einschließlich der Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten unverändert fortbestehen. Gerade für kleinere Unternehmen, die bislang nur sehr wenige Maßnahmen des Gesetzgebers umgesetzt haben, eine hohe Hürde. Auch ein Jahr nach Inkrafttreten der DS-GVO dürften die allerwenigsten der kleinen und mittleren Unternehmen auch nur die Anforderung an die Pflichtdokumentation einigermaßen zufriedenstellend erfüllt haben.
Unternehmen brauchen Hilfe
Auch wenn sich vieles im Bereich der Hilfestellung durch Behörden verbessert hat, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen kann nebenher, ohne Fachwissen und freie zeitliche Kapazitäten nicht geleistet werden. Gerade in kleineren Unternehmen dürften die erforderlichen Ressourcen kaum vorhanden sein. In ersten Stellungnahmen haben die Behörden bereits angekündigt, in der Folge die Beratungstätigkeit zurückfahren und die Kontrolltätigkeit verstärken zu wollen.
Schaffen Sie die Umsetzung der Anforderungen aus eigener Kraft?
Für die allermeisten Unternehmen im Segment bis 20 Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, dürften die Kapazitäten intern kaum ausreichend sein. Auch ohne Bestellung zum DSB beraten und helfen wir. Die Anfrage lohnt.
Weitere Informationen unter info@dsb-baden-baden.de oder unter Telefon 07221 – 8589943