Nach dem EuGH Urteil: Datenschutzbehörden leiten Prüfungen von Websites ein

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Cookies und ‚hidden identifiers‘ war erst wenige Wochen alt, da reagierten die Datenschutzbehörden in Deutschland in einer offensichtlich abgestimmten Aktion zwischen den Behörden und veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema Webtracking.

So wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, zitiert:

Wer Angebote einbindet, die wie zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern, muss dafür sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuholen. Dass dies nicht mit einfachen Informationen über sogenannte Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen bei Einwilligungserklärungen funktioniert, sollte hoffentlich mittlerweile jedem klar sein. Jeder Websitebetreiber sollte sich daher genau damit auseinandersetzen, welche Dienste bei ihm eingebunden sind und diese notfalls deaktivieren, bis er sichergestellt hat, dass ein datenschutzkonformer Einsatz gewährleistet werden kann.

Quelle: Newsletter des BfD vom 14.11.2019

Behörden kündigen Prüfungen an.

In mehreren Bundesländern kündigten die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten an, den Beschwerden von Websitebesuchern nachzugehen. Die nahezu gleichlautenden Formulierungen lassen vermuten, dass sich die Behörden abgestimmt haben und vermutlich Prüfungen bundesweit durchführen werden.

Die informierte Einwilligung wird Pflicht

Wer eine Website betreibt und Dienste von Drittanbietern eingebunden hat, ist also gut beraten, sich umgehend Gedanken über eine rechtskonforme Einwilligung der Besucher zu machen. Die derzeit üblichen Cookie-Banner genügen diesem Rechtsanspruch nicht.

Was Websitebetreiber tun sollten, finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen

Weitere Informationen unter info@dsb-baden-baden.de oder unter Telefon 07221 – 8589943

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