Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) stellte am 6.11.2019 das Standard-Datenschutzmodell in Version 2.0 vor. Ausgehend von den Rechten der Betroffenen und den darauf aufbauenden Gewährleistungszielen des Datenschutzes werden auf 68 Seiten die Anforderungen der DS-GVO erfasst und systematisiert. Das Dokument finden Sie hier.
Verantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung erhalten Hilfestellung
In der Pressemitteilung schreibt die DSK:
Die Anwendungsbereiche des Standard-Datenschutzmodells sind Planung, Einführung und Betrieb von Verarbeitungstätigkeiten, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (personenbezogene Verarbeitungen) sowie deren Prüfung und Beurteilung. Damit unterstützt das SDM Verantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung, die von der DS-GVO auferlegten Nachweis-und Rechenschaftspflichten zu erfüllen.“
Quelle: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20191111_pm_sdm2.pdf
Verantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung erhalten mit dem SDM einen guten Überblick, womit bei möglichen Prüfungen durch die Behörden zu rechnen ist.
Die Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Art des Unternehmens.
Weitere Informationen
Weitere Informationen unter info@dsb-baden-baden.de oder unter Telefon 07221 – 8589943
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