Die Anforderungen der DSGVO
an die technisch-organisatorische Ausgestaltung
des Datenschutzes tragen auch zur Verbesserung der
IT-Sicherheit im Unternehmen bei.
Die Aufgaben des DSB sind in Art. 39 DSGVO definiert:
- Beratung und Unterrichtung von Verantwortlichen und Beschäftigten
- Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- Beratung in Zusammenhang mit Datenschutzfolgeabschätzungen
- Zusammenarbeit und
- Anlaufstelle für die zuständige Aufsichtsbehörde.
Unternehmen, die zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO/BDSG (neu) verpflichtet sind, können mit erheblichen Bußgeldern bei Vernachlässigung dieser Pflicht belegt werden. Die Meldepflicht der zuständigen Datenschutzbeauftragten bei den zuständigen Datenschutzbehörden erleichtert diesen die Verfolgung möglicher Verstöße.
Team
Mit mir im Team arbeiten ein promovierter Volljurist und Diplom-Informatiker (FH) und, bei Bedarf, zwei weitere Dipl. Informatiker. Darüber hinaus kann ich auf ein Netzwerk mit Spezialisten zurückgreifen, die über unterschiedliche Qualifikationen verfügen. Die jeweiligen Stundensätze werden separat ausgewiesen. Beauftragung muss vertraglich vereinbart werden.
Kalkulierbare Kosten
Die anfallenden Kosten bleiben bei kleinen und mittleren Unternehmen im überschaubaren Rahmen. Unsere umfangreichen Mustervorlagen erleichtern Ihnen die Erstellung und Pflege der Pflichtdokumentation.
Die folgenden Leistungen sind Bestandteil aller Verträge:
- Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten
- ausführliche Mustervorlagen und Informationen zur Erfüllung der Aufgaben der Pflichtdokumentation
- einen Onlinezugang in unsere DSGVO-konforme Cloud zum Sichern und Teilen der erforderlichen Dokumente mit uns und und ggf. den zuständigen Behörden
- einmal jährlich einen ausführlichen Fragebogen zur Evaluation der betrieblichen Situation
- regelmäßige Informationen über Themen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- die Berechtigung zur Nennung als bestellter Datenschutzbeauftragter in Ihren Veröffentlichungen, auf Wunsch auch mit vollständiger postalischer Adresse
Hinweis: Seit Inkrafttreten der DSGVO müssen alle Unternehmen unabhängig von der Größe die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben dokumentieren. Die Pflichtdokumentation nach DSGVO erfordert einigen Aufwand. Sofern diese noch nicht erstellt oder lückenhaft ist, sollte mit einem erhöhten Anfangsaufwand gerechnet werden.
Unser Angebot finden Sie auf dieser Seite.
Weitere optionale Leistungen sind insbesondere eine spezielle juristische Beratung durch einen promovierten Volljuristen aus unserem Team und eine Datenschutzfolgeabschätzungen nach DSGVO.
Zur Vorklärung benutzen Sie bitte unser Anfrageformular.
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir mit dem Verantwortlichen wie hoch der Aufwand vermutlich ausfallen wird.
Das telefonische Erstgespräch von maximal 45 Minuten ist kostenfrei.
Einige Ihrer Fragen werden sicher auch in meinen frequently asked questions (FAQ) beantwortet.