Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mitteilte, hat er gegen zwei Telekommunikationsunternehmen Bußgelder verhängt. Im ersten Fall ging es die unzureichende Sicherung von Kundendaten vor dem telefonischen Zugriff Dritter gegen die 1&1 Telecom AG, im zweiten gegen den kleinen Telekommunikationsanbieter Rapidata wegen der Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten.
9,5 Mio Bußgeld gegen 1&1
Wie die Behörde mitteilt, wurde ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt, weil Dritte, soweit sie in Kenntnis von Kundennamen und Geburtstag waren, telefonischen Zugriff auf dessen Kundendaten bekommen konnten. Diese unzureichende Absicherung führte in einem Fall dazu, dass Kundendaten an eine Stalkerin abflossen, die ihren Ex-Ehemann weiter bedrängen konnte.
Bußgeld blieb am unteren Rand der gesetzlichen Spanne
Laut Mitteilung des BfDI blieb das Bußgeld deshalb am unteren Ende der möglichen Spanne, weil 1&1 kooperationsbereit erste Abhilfe durch die weitere Abfrage zusätzlicher Kundendaten im telefonischen Support den aktuellen Schutz etwas verbesserte und zudem die Einführung eines neuen Identifikationsverfahrens im neuen Jahr versprach.
Hohes Bußgeld gegen kleines Unternehmen
Höher, gemessen am Umsatz, fiel mit 10.000 Euro das Bußgeld gegen den kleinen Telekommunikationsanbieter Rapidata aus, der trotz mehrmaliger Aufforderung keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benannt hatte.
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